Montag, 24. Oktober 2022

ARD-Funktionär macht sich einmal mehr zum Affen

Offensichtlich hat die Restle-Rampe der ARD keine Sachargumente. Er fürchtet eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Aussage von Wagenknecht. Also so macht er das, was Linke schon immer gemacht haben: Sie diffamieren den/die Gegner mit unhaltbaren und unsachlichen Vorwürfen.

Dass dieser rote Haltungskasper die AfD - und damit alle Mitglieder dieser Partei und deren Wähler - unterschiedslos als "Rechtsextremisten" bezeichnet, sei an dieser Stelle geschenkt. Es verdeutlicht jedoch die intellektuelle Hilflosigkeit dieser zwangsfinanzierten Kanaille.

Damit aber nicht genug. Wenn man sich wie Restle schon regelmäßig zum Affen macht, dann auch richtig. Im Umgang mit Wagenknecht - und der AfD - verdeutlicht die Redaktion von Monitor einmal mehr eindrucksvoll, was sie vom Artikel 5 des Grundgesetzes hält. Nämlich rein gar nichts, solange es nicht der eigenen Begrenztheit nützlich scheint. Doch genau davor soll das Grundgesetz schützen. Um derlei ideologischer Verbohrtheit etwas entgegen zu setzen, wurde unter anderem der Artikel 5 geschaffen. Faschistischen Verfassungsfeinden wie Restle muss das jedoch geradezu ein Dorn im Auge sein.

Und zu guter Letzt soll nicht unerwähnt bleiben, dass Monitor (ARD) oft unerwünschte Kommentare löscht und die Kommentatoren sperrt. Selbst dann, wenn die Kommentare sachlich und inhaltlich korrekt waren. Ist das etwa Meinungsfreiheit? Im Gegenteil. Menschen erkennt man noch immer einzig an ihren Taten, aber nicht an ihren Worten. Das gilt für jederman, also auch für die verfassungsfeindlichen Pseudo-Journalisten in der ARD.

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