Auf dem Portal lebensmittelklarheit.de können Verbraucher jetzt Nahrungsmittel melden, deren Kennzeichnung nicht mit dem Inhalt übereinstimmt. Die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) betriebene Webseite wurde am Mittwoch freigeschaltet und in Berlin auf der Bundespressekonferenz von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU), dem vzbv-Vorstand Gerd Billen und Projektleiter Hartmut König von der Verbraucherzentrale Hessen vorgestellt. Aigners Ministerium fördert das Projekt zwei Jahre lang mit 775000 Euro.
Auch die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) stand auf der Tagesordnung der Bundespressekonferenz. Das 2008 in Kraft getretene VIG hatte sich in der Praxis als untauglich erwiesen. Hohe Kosten und monatelange Wartezeiten schreckten Konsumenten davon ab, Anfragen zu Produkten zu stellen. Das Kabinett beschloß nun eine Verringerung der anfallenden Kosten sowie eine Ausweitung der Produktgruppen, die durch Verbraucher abgefragt werden können, auf weitere haushaltstypische Artikel.
Das neue Internetportal soll dem »König Kunde« die Möglichkeit geben, sich direkt zu äußern, warb Gerd Billen. Eine Internetredaktion werde Schmähkritik verhindern und eine fachlich korrekte Einordnung in die drei Kategorien »Getäuscht«, »Geändert« und »Erlaubt« vornehmen, erläuterte Projektleiter König. Der Hersteller habe in jedem Fall die Möglichkeit, ebenfalls zu Wort zu kommen. Über Grauzonen informiere die Rubrik »Erlaubt!«. Dort erfährt der Verbraucher unter anderem, daß nur ein einziger Verarbeitungsschritt, bei der Verpackung beispielsweise, im Schwarzwald selbst nötig sei, um einen Schinken als »Schwarzwälder« vermarkten zu dürfen. Dies ist und bleibt – trotz Gesetzesnovelle und Portal – vollkommen legal.
Ministerin Aigner erklärte, mit dem Internetservice »einen seriösen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft anstoßen« zu wollen. Wie schnell man sich zwischen alle Stühle setzen kann, dürfte sie in diesen Tagen erfahren haben. Das, was Verbraucherschützern und der Opposition nicht weit genug geht, wird von den Lobbyistenverbänden der Nahrungsmittelindustrie, aber auch vom Koalitionspartner heftig angegriffen. Einen »Pranger für Ware, die rechtlich in Ordnung ist«, nannte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie*, Matthias Horst, das Portal gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Auch aus der FDP wurde Kritik an dem Projekt laut: Die Ministerin fahre »einen ihrer typischen Alleingänge«, bemängelte der FDP-Agrarexperte Michael Goldmann in derselben Zeitung. Sie transportiere »die Ängste der Verbraucher vor Lebensmitteln«.
Die stellvertretende Fraktionschefin der Grünen, Bärbel Höhn, sagte dem Hamburger Abendblatt am Mittwoch, die Internetseite sei kein Ersatz für gesetzliche Regelungen gegen irreführende Werbung. Aigner dürfe die Verantwortung nicht allein den Konsumenten aufbürden, so Höhn. Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch kommentierte gegenüber junge Welt, daß das neue Portal zwar durchaus als Schritt in die richtige Richtung zu werten sei. »Grundsätzlich aber kann ein solches Informationsportal die eindeutige Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht ersetzen«, sagte Andreas Winkler von foodwatch der jungen Welt. Nach der offiziellen Freigabe am Mittwoch war das Portal nahrungsmittelklarheit.de im Internet zunächst nicht erreichbar.
*Vor was hat dann dieser Horst Angst? Wenn alles in Ordnung ist, könnten doch tausende Pranger entstehen und niemand würde angeprangert werden. Oder ist es doch das schlechte Gewissen bzw. die Gewissheit, die ihn plagen.
Möchten sie diese Seite unterstützen?
Dann tätigen sie ihre Amazon- Einkäufe über diesen Link:
Einkaufen bei Amazon.de
Urheberrecht & Kontakt
Alle Artikel dieser Seite dürfen übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Urheber erwähnt und ein Verweis auf den Originalartikel gesetzt wird.
Sollte eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken erfolgen, bedarf dies der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Seiteninhabers. Das betrifft auch die Nutzung seiner spezifischen Gedanken zur Zweitverwertung.
Kontakt: Benutzt hierfür die Kommentarfunktion unter einen x-beliebigen Artikel. Dieser "Kommentar" wird nicht veröffentlicht, wenn ihr darauf hinweist oder es anderweitig erkennbar ist, dass der Kommentar nicht veröffentlicht werden soll.
Für Personen, die sich im Dienste staatlicher Überwachungsorgane befinden, Personen, die meinen Interessen aus Überzeugung heraus zuwiderhandeln oder Personen, die mich schädigen wollen, gilt Obiges nicht und diese Personen werden zudem ausdrücklich aufgefordert, diese Seite unverzüglich zu verlassen.
Anderenfalls begehen diese Personen einen "virtuellen Hausfriedensbruch". Nach geltender Rechtssprechung handelt es sich dabei um eine Straftat.
Sollte irgend jemand auf dieser Seite sein Urheberrecht oder sonstige Rechte beeinträchtigt sehen, so wende er sich über die Kommentarfunktion direkt an den Seitenbetreiber. Es ist unnötig, wegen irgendwelcher etwaigen Ansprüche an den Seitenbetreiber, kostenverursachende Maßnahmen einzuleiten, bevor diesen Ansprüchen halber der Seitenbetreiber kontaktiert wurde. Eine solche Vorgehensweise wird sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Kostenpflichtige Abmahnungen und dergleichen sind laut geltender Rechtssprechung sekundäre Maßnahmen.
Der Seiteninhaber ist nicht verantwortlich für den Inhalt fremder, aber von seiner Seite 'verlinkter' Seiten. Dies gilt erst recht, wenn sog. Kommentatoren die 'Links' gesetzt haben.
Der Inhalt der von dieser Seite 'verlinkten' Seiten muss weder insgesamt, noch teilweise der Sichtweise des Seitenbetreibers entsprechen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen