Rechtstaatlichkeit ist untrennbar mit Rechtsicherheit verbunden. Laut Grundgesetz sind bei uns alle Bürger vor dem Gesetz gleich, eine Unverhältnismäßigkeit der Mittel wird ebenso wie eine willkürliche Auslegung der Gesetze ausgeschlossen. Doch ist dem so?
Man darf im besten Deutschland aller Zeiten einen Schwachkopf nicht mehr ungestraft einen Schwachkopf nennen, dafür aber Kinder ungestraft als Rattenplage oder Bürgerrechtler als Blinddarm der Gesellschaft, der endlich zu entfernen sei. Zwar können sie eine Kriegshetzerin nicht ungestraft als Kriegshetzerin bezeichnen oder einen Mann in Frauenkleidern als Mann, dafür dürfen sie aber eine lupenreine Demokratin ungestraft als Nazischlampe oder eine Mutter als Elter 2 bezeichnen.
Während selbst das Zitieren von Regierungsmitgliedern neuerdings bestraft wird, darf man weiterhin ungestraft der Opposition Wörter in den Mund legen, die zwar nicht gesagt wurden, die aber selbige schaden. Lügen werden zur Wahrheit erhoben und Fakten zu Lügen erniedrigt, oftmals juristisch abgesichert.
Wer das Grundgesetz mit Füßen tritt, gilt neuerdings als verfassungstreu, doch wer das Grundgesetz zu verteidigen sucht, gilt plötzlich als gesichert staatsfeindlich.
Deshalb merke: Es kommt im besten Deutschland aller Zeiten darauf an, wer etwas sagt und gegen wen oder was es sich richtet.


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