Mittwoch, 22. April 2020
Amazon - Profit durch Betrug
Es ist schön, dass man Bücher, die man nicht mehr braucht, auf Plattformen wie Amazon anbieten kann.
Was allerdings überhaupt nicht schön ist, das ist das diesbezügliche Geschäftsgebaren des Internethändlers.
Die Deutsche Post gestattet zum Beispiel nur noch Büchersendungen, wenn das Buch und die Verpackung bis zu 1000 Gramm wiegen. Dafür verlangt sie 1,90 € (bis 500 Gramm) bzw. 2,20 € (bis 1000 Gramm). Alles, was darüber hinaus geht, muss seit Jahren schon als Päckchen (ab 3,79 €) bzw. als Paket (ab 5,49 €) versendet werden.
Die 3 €uro Versandkosten, die Amazon berechnet, decken also meist die wirklichen Kosten nicht, zudem die Verpackung und der Weg zur Post auch nicht umsonst sind. Der Verkäufer zahlt demzufolge die höheren Kosten von seinem "Gewinn", was zur Folge hat, dass Amazon allein durch die Vermittlung des Verkaufs in den meisten Fällen einen höheren Gewinn als der Verkäufer erzielt.
Wie wäre es, wenn sich Amazon an die wahren Verkaufskosten beteiligt oder diese wenigstens berücksichtigt?
Damit aber nicht genug. Die langjährige Praxis von Amazon, die Versandkosten (Aufwand) mit dem Verkaufspreis (Ware) zusammenzurechnen und die Gebühren auf diese Summe und nicht allein auf die verkaufte Ware zu veranschlagen, lässt sich nur als dreiste Betrugsmasche bezeichnen. Schutzgelderpresser gehen hierbei ehrlicher vor, denn sie kassieren "lediglich" Pauschalen und tragen im Normalfall sogar die Kosten für den angebotenen "Service" selbst.
Amazon verlangt angeblich 15% vom Verkaufspreis eines Buches. Das wären im oberen Beispiel somit 1,50 Euro und nicht 4,71 Euro. Selbst wenn man die Versandkosten in den Verkaufspreis mit einbezieht, würden die Gebühren im Beispiel nur 1,95 Euro betragen.
4,71 Euro Gebühren auf einen Verkaufspreis von 9,99 Euro entsprechen mehr als 47% des Verkaufspreises.
Man sollte sich also bestens überlegen, ob man unter diesen kriminellen Bedingungen Geschäfte mit Amazon tätigen möchte. Andererseits kann man Amazon dafür verklagen, wovon man unter diesen Bedingungen auch Gebrauch machen sollte, wenn... Ja, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. In Deutschland reicht diese Summe nämlich nicht für eine Klage aus, da der Streitwert zu gering ist. Den Deutschen geht es also nicht immer ums Prinzip, um Recht und um Genauigkeit, so wie das bestimmte Ressentiments über die Deutschen vorzutäuschen suchen.
Was allerdings überhaupt nicht schön ist, das ist das diesbezügliche Geschäftsgebaren des Internethändlers.
Die Deutsche Post gestattet zum Beispiel nur noch Büchersendungen, wenn das Buch und die Verpackung bis zu 1000 Gramm wiegen. Dafür verlangt sie 1,90 € (bis 500 Gramm) bzw. 2,20 € (bis 1000 Gramm). Alles, was darüber hinaus geht, muss seit Jahren schon als Päckchen (ab 3,79 €) bzw. als Paket (ab 5,49 €) versendet werden.
Die 3 €uro Versandkosten, die Amazon berechnet, decken also meist die wirklichen Kosten nicht, zudem die Verpackung und der Weg zur Post auch nicht umsonst sind. Der Verkäufer zahlt demzufolge die höheren Kosten von seinem "Gewinn", was zur Folge hat, dass Amazon allein durch die Vermittlung des Verkaufs in den meisten Fällen einen höheren Gewinn als der Verkäufer erzielt.
Wie wäre es, wenn sich Amazon an die wahren Verkaufskosten beteiligt oder diese wenigstens berücksichtigt?
Damit aber nicht genug. Die langjährige Praxis von Amazon, die Versandkosten (Aufwand) mit dem Verkaufspreis (Ware) zusammenzurechnen und die Gebühren auf diese Summe und nicht allein auf die verkaufte Ware zu veranschlagen, lässt sich nur als dreiste Betrugsmasche bezeichnen. Schutzgelderpresser gehen hierbei ehrlicher vor, denn sie kassieren "lediglich" Pauschalen und tragen im Normalfall sogar die Kosten für den angebotenen "Service" selbst.
Amazon verlangt angeblich 15% vom Verkaufspreis eines Buches. Das wären im oberen Beispiel somit 1,50 Euro und nicht 4,71 Euro. Selbst wenn man die Versandkosten in den Verkaufspreis mit einbezieht, würden die Gebühren im Beispiel nur 1,95 Euro betragen.
4,71 Euro Gebühren auf einen Verkaufspreis von 9,99 Euro entsprechen mehr als 47% des Verkaufspreises.
Man sollte sich also bestens überlegen, ob man unter diesen kriminellen Bedingungen Geschäfte mit Amazon tätigen möchte. Andererseits kann man Amazon dafür verklagen, wovon man unter diesen Bedingungen auch Gebrauch machen sollte, wenn... Ja, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. In Deutschland reicht diese Summe nämlich nicht für eine Klage aus, da der Streitwert zu gering ist. Den Deutschen geht es also nicht immer ums Prinzip, um Recht und um Genauigkeit, so wie das bestimmte Ressentiments über die Deutschen vorzutäuschen suchen.
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