Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Samstag, 5. Januar 2019
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Die Grundlage eines jeden Rechtsstaates ist Rechtssicherheit, was heißen soll, das im Rechtsstaat niemals mit zweierlei Maß gemessen wird, sondern die Bürger sich auf die im Grundgesetz festgeschriebene Rechtsnorm der "Gleichheit vor dem Gesetz" verlassen können. Weil den Vätern des Grundgesetzes diese Rechtsnorm so wichtig erschien, haben sie gleich noch einen dritten Absatz in dem entsprechenden Artikel eingefügt, der da unmissverständlich lautet:
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen