Montag, 9. November 2015

Pflichtvergessender Richter verteidigt sich mit der Abhängigkeit der deutschen Justiz

Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen. 
Der Passauer Amtsrichter in seiner Urteilsbegründung
Na so 'was aber auch. Die von der Politik unabhängige Justiz begründet ihre Entscheidung mit ihrer Abhängigkeit von der Politik. Eine dümmlichere Ausrede für die verweigernde Haltung seiner Dienstpflicht gegenüber konnte sich dieser Richter wohl nicht einfallen lassen?
Da versteckt sich der Pflichtvergessende doch glatt unterm Rockzipfel der Bundesmerkel, obwohl er Merkel nicht anders verpflichtet ist, als beispielsweise Lieschen Müller gegenüber.
Der Richter hat nach geltenden Gesetzen zu urteilen und zwar frei von den Einflüßen der Tagesbefindlichkeiten einer Möchtegern-Kaiserin. Dieses Land ist moralisch so bankrott, dass nur noch der eiserne Besen helfen kann.

2 Kommentare:

  1. Vielleicht hat der Richter nach dem Motto gehandelt: Wenn die Regierung sich 100-tausendfach als Schleuser betätigt, ohne belangt zu werden, warum soll ich da einen für viel weniger hart bestrafen. Normalerweise sollten in den Redaktionsstuben die Alarmglocken läuten...

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    1. Womöglich ist dem so, doch ist das dann die Privatmeinung des Richters. Diese darf nicht zu seiner Berufsmeinung werden. Jedenfalls nicht, solange er seine Urteile "Im Namen des Volkes" und nicht etwa "Im Namen der Bundesregierung" verkündet.

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