Donnerstag, 21. August 2025

Ziegen meckern nicht

Dass das deutsche Justizwesen gnadenlos, rachsüchtig und extrem unbarmherzig sein kann, davon können viele in Deutschland inzwischen ein hübsches Lied singen. Ob Ärzte, Richter, Schriftsteller, während Corona und auch danach gingen deutsche Staatsanwälte und Richter mit einer Härte ans Werk, die man eher in Weißrussland oder China vermutet hätte. Ein Michael Ballweg kann ebenso davon berichten wie irgendwann vielleicht auch ein Prinz Reuß, wenn er überhaupt noch lebend aus der Untersuchungshaft herauskommt. Allen Fällen gemein ist, dass Bürger einem herrschenden politischen und zivilgesellschaftlichen Narrativ nicht Folge leisten wollten, und da kennt die deutsche Justiz keine Gnade. Hier von Gesinnungsjustiz zu sprechen, wäre noch sehr höflich. Dass es auch anders geht, machen Dutzende von Fällen deutlich, in denen migrantische Vergewaltiger, Schläger und Messerstecher auf freien Fuß kommen, Bewährungsstrafen erhalten oder wegen psychischer Defekte gar nicht erst verurteilt werden. Hier trägt die deutsche Justiz dem herrschenden politischen und zivilgesellschaftlichen Narrativ Rechnung, das die neu Hinzugekommenen für bessere Menschen hält und eben wertvoller als Gold, wie es der spätere Kanzlerkandidat der SPD Martin Schulz 2015 so schön formuliert hat.
Dass die deutsche Justiz in derartigen Belangen sehr nachsichtig, ja sogar pragmatisch vorgehen kann, machte die Justizvollzugsanstalt Brandenburg deutlich, die für ihre Insassen, allesamt verurteilte Sexualstraftäter, einfach Ziegen besorgte. Ende 2022 wurde das Projekt, initiiert natürlich von einem Justizminister von der Partei Die Linke, beendet. Die Ziegen waren in keinem guten Zustand, der Verdacht auf Sodomie ließ sich nicht mehr unter den Teppich kehren. Die Annehmlichkeiten für die Sexualstraftäter, die sich eine deutsche Justiz auszudenken bemüßigt fühlte, waren fortan gestrichen. Und dann sind da noch die Fälle, wo selbst die deutsche Justiz überfordert ist, weil sie nicht genau weiß, ob sie dem alten Emanzipationsnarrativ folgen soll, das besagt, dass alle Männer Schweine sind, oder lieber dem neuen Queer-Narrativ, nach dem es gar keine Männer oder Frauen gibt, sondern alles so schön bunt und fluide ist. Und diese Unsicherheit des deutschen Justizapparats hat sehr viel mit dem Selbstbestimmungsgesetz zu tun, das unter dem FDP-Justizminister Marco Buschmann Ende 2024 in Kraft trat.
Wenn also Männer nun mit gutem Recht behaupten, sie seien Frauen, wie soll das deutsche Justizwesen auf diesen Irrsinn reagieren? Der Fälle von gewalttätigen Männern oder Ex-Männern in Frauengefängnissen gibt es nun viele, und jetzt hat auch die Justiz in Sachsen-Anhalt so einen Fall an der Backe. Es geht um den allenthalben Neonazi gescholtenen Sven Liebich, der sich inzwischen Marla Svenja Liebich nennt. Ob sich Sven Liebich irgendwann wirklich als Frau fühlte oder er einfach nur angetreten ist, dieses vollkommen hanebüchene Selbstbestimmungsgesetz brachial vorzuführen und bis zur Kenntlichkeit zu entstellen, das vermag niemand mit Sicherheit zu sagen. Aber der Verdacht, dass sich der am Hals tätowierte, mit langem, heruntergezogenem Schnurrbart bewachsene Liebig nun also Damenhüte und Blumenkleider tragend zu einer weiblichen Kunstfigur stilisiert, die ein krankes System ohne viele Worte erschüttert, dieser Verdacht liegt nahe. Da aber Liebich zu den Bösen gehört und sich das Sprachrohr der Queer-Community, nämlich Queer.de, das bei jedem falschen Vornamen bereits in Schnappatmung gerät, öffentlich dazu bekannt hat, Liebich nicht als Frau ansprechen, sondern weiterhin Sven nennen zu wollen, offenbart dann doch, dass dieser ganze Queer-Quatsch ein linksradikal-gesellschaftszerstörerisches Werk ist, das bei politischen Gegnern keinerlei queere Gnade walten lässt. Allein dafür kann man Liebich schon dankbar sein.
Dass er juristisch gegen alle, die ihn weiterhin einen Mann nennen, vorgeht, hatte Liebich von Beginn an angekündigt. Bei „Nius“, also bei Julian Reichelt samt dessen Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, ist er dabei an die Falschen geraten. Das Landgericht Berlin hat „Nius“ nun recht gegeben bei der Behauptung, Sven Liebich sei keine Frau. Das sagen zu dürfen, so das Landgericht, gehöre zur Meinungsfreiheit. So einfach ist es, wenn in Zeiten von Gesinnungsjustiz die bösen Rechten auf einmal all die schönen queeren Gesetze auf sich angewandt wissen wollen. Diese Art ständiger Widersprüche offenzulegen und immer wieder auf sie hinzuweisen, möge der stete Tropfen sein, der den Stein des Irrsinns höhlt. Liebich, der wegen Volksverhetzung und einigem anderem nun zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verdonnert wurde, bekam letzte Woche die Ladung zum Strafantritt. Er soll in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Thalheimer Straße 29, einsitzen. Und ob man’s glaubt oder nicht: Das ist das Chemnitzer Frauengefängnis. Und auch daran sieht man, dass die deutsche Justiz mehr als nur verwirrt ist. Ob das Frauengefängnis Chemnitz, in dem Liebich einsitzen soll, nun auch eine Ziege anschafft, darüber ist noch nichts bekannt. Auf das wissenschaftliche Gutachten in dieser Frage von Frau Prof. Brosius-Gersdorf dürfen wir aber jetzt schon gespannt sein.

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