Donnerstag, 12. Juni 2025

Täterschutz vor Opferschutz - Ein Beispiel

Die Berliner Polizei schützt Straftäter und beteiligt sich an Straftaten zum Nachteil der Bürger. Was diese Gestörten machen, ist nicht vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Denn dann dürfte man sich auch auf Schienen oder Landebahnen setzen, um dort den Verkehr zu unterbinden und dadurch u.a. die Grundrechte anderer Bürger außer Kraft zu setzen.

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