Dienstag, 29. April 2025

Zwischen Meinungsmache und Zensur

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

"Du hast einzugreifen..." Sie hat eingegriffen, wenn auch nicht im Sinne linker Deutungshoheit. Denn sie hat diese Episode des linken Haltungsterrors öffentlich gemacht. 

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