Nun werden Rechtsradikale behaupten, dass die bundesdeutsche Justiz das Wohlbefinden europider Menschen geringer bewertet als das Wohlbefinden von nicht europiden Menschen. Des weiteren werden sie behaupten, dass die Justiz die Gewissensentscheidungen von Christen für weniger wert hält, als das für Muslime gilt. Die Rechtsradikalen werden nun auch sagen, dass das Leben eines pazifistischen Ukrainers weniger wert ist als das Leben eines pazifistischen Syrers. Und schlimmer noch. Sie werden sogar behaupten, dass der bundesdeutschen Justiz das Leben eines hellhäutigen Menschen aus der Ukraine, der sich nicht am heimischen Brudermord beteiligen will, weit weniger wert ist als das Leben von "farbigen" Menschen, die hierzulande geraubt, gemordet und vergewaltigt haben. Selbst dann, wenn den Letztgenannten in ihrer Heimat keinerlei Repressionen drohen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil einem als überwunden geglaubten Weg Tür und Tor geöffnet. Geöffnet für einen Weg, der von der bisherigen Rechtsprechung, die ein Resultat aus den leidlichen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges gewesen ist, erheblich abweicht. Die Obersten Richter folgen somit einmal mehr der Parteilinie. Denn die sieht vor, dass die Gesellschaft kriegstüchtig gemacht werden soll.
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