Was hat das noch mit Demokratie zu tun, wenn die stärkste aus Wahlen hervorgegangene Partei diskriminiert wird, in dem ihr der Auftrag zur Regierungsbildung verweigert wird? Man kann es auch als Verrat am Volkswillen bezeichnen.
Was hat das noch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, wenn der Geist der Gesetze pervertiert, in dem er etwa willkürlich ausgelegt wird? Man kann es auch als Vergewaltigung des Rechtsstaats bezeichnen.
Nichts ist die Antwort.
Werfen wir einen Blick auf die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes in Thüringen:
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