Man kann ja zu den antiviralen Maßnahmen so oder so stehen. Aber mal ehrlich: Selbst Strenggläubige der Kirche Coronas müssten sich fragen, was ihre weltlichen Regenten in den letzten Monaten beruflich machten. Für die Erkenntnis Winter is coming brauchte man nicht acht Staffeln „Game of Thrones“ gesehen zu haben. Auch die Möglichkeit, dass mit der kalten Jahreszeit das Virus wieder viral geht, war nicht gerade aus der Welt. Genau genommen hatten das die Fachleute vorhergesagt – und zwar ausnahmsweise ausnahmslos alle.
Was also lag näher, als sich in Ruhe vorzubereiten? Zum Beispiel, indem man sich einen fein ziselierten, die eine oder andere Eventualität einkalkulierenden Maßnahmenkatalog auf Halde legt? Genau. Nichts lag näher. Und was hätte eine umsichtige Exekutive ganz nebenbei erledigt? Richtig, eine sorgfältige juristische Vorabprüfung des erdachten Werkzeugkastens.
Für beide Ideen musste man kein Einstein sein. Die Obrigkeit hatte schließlich schon im Frühjahr ordentlich was auf die Mütze bekommen. Reihenweise hatten Gerichte hoheitliche Verfügungen wegen unmäßiger Beschneidung von Grundrechten oder wegen fehlender Rechtsgrundlage in den Ausguss verabschiedet. Die immer und überall lauernde Grundsatzfrage „Ist das Kunst, oder kann das weg?“ war von der dritten Gewalt erfreulich zügig beantwortet worden.
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