Sonntag, 29. Juli 2018

Gesinnungsterror in Deutschland - ein Beispiel

Wer solchen Schwachsinn erfindet, muss geisteskrank sein. Nichtsdestotrotz handelt es sich um den Straftatbestand der Volksverhetzung und den der Beleidigung. Doch wird dieser in Deutschland nicht verfolgt, da er von Links kommt und demzufolge der tonangebenden Politik nützt, ja, sozusagen zum "guten Ton" der Feinde unserer Gesellschaft und unseres Volkes gehört.
Wenn auch solch eindeutige Volksverhetzung derzeit nicht verfolgt wird, so stürzt sich die linke Gesinnungsjustiz stattdessen umso mehr auf den politischen Gegner, also faktisch auf alles, was sich den dekadenten und zerstörerisch wirkenden Kräften in den Weg stellt, um nicht zu sagen, auf alles, was für die freiheitliche Gesellschaft und das Grundgesetz spricht. Vor dem Gesetz sind schon lange nicht mehr alle gleich, jedenfalls nicht in Merkeldeutschland.

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