Mittwoch, 20. November 2024

Immer mehr

 
Immer mehr Vereine? Die linke Propaganda, pardon, der Qualitätsjournalismus hierzulande scheint kein Fettnäpfchen auslassen zu wollen. Mit immer mehr sind namentlich der offen linksextremistische FC St. Pauli, der von einstigen Erfolgen weit entfernte, dafür aber ultra-woke gewordene SV Werder Bremen und der in linken Kreisen als Hassverein verortete FC Hansa Rostock gemeint. Es handelt sich genau genommen um zwei Vereine aus der 1. Bundesliga und einen Verein aus der 3. Bundesliga. Man könnte auch schreiben, dass es sich dabei um 3 von 56 Profivereinen in Deutschland handelt. Um immer mehr also...

Dienstag, 19. November 2024

Von kleinen und großen Fischen (politische Willkür-Justiz)

Wenn ein Schaden von 3,4 Mio. - im Falle Le Pens - die staatsanwaltliche Forderung von 5 Jahren Knast nach zieht, müsste der französische Brust- und Pimmelflüsterer Véran, vorausgesetzt, es würde ihm je der Prozess gemacht, allein für den durch die bedarfsungerechte „Sicherung“ von Paxlovid entstandenen Haushaltsschaden einer rechnerischen Haftstrafe von 195 Jahren gegenüberstehen. 
Karl Lauterbach, der sich zum Februar 2022 - der unermeßlichen Größe seines Landes (und Egos) entsprechend - in der „Sicherung“ gleich doppelt so vieler Industriepaletten erging wie sein französischer Kollege (1 Million Pfizer-Packungen, Sammlerausgabe, nummeriert & signiert) war schon im Juli 2022 mit der unangenehmen Tatsache konfrontiert, dass - mangels Bedarf und Nachfrage - nicht mehr als 10.000 Einheiten der von ihm in selbstgewisser Vorausschau erworbenen Million verkostet worden waren. Zwei Monate später war diese Zahl mit 30.000 noch weit davon entfernt, die anvisierte Verzehrmenge auch nur annhähernd zu erreichen. Unerbittlich tickte zugleich die Uhr mit der Aufschrift: „Bester Gesundheitsonkel der Welt“, Werbegeschenk (vergessen von wem), denn die Verfallsdaten des verkapselten Ambrosia näherten sich. Ebenfalls unerbittlich.

Sonntag, 17. November 2024

Wo Fakten unter Strafe stehen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Man kann es nicht oft genug wiederholen. Renate Künast (Grüne) durfte straffrei als "Drecksfotze" und Alice Weidel (AfD) darf straffrei als "Nazischlampe" bezeichnet werden. Beides entspricht zwar nicht der Realität, unterliegt aber der Meinungsfreiheit, so die Richter.

Jedoch sind beide Unmutsbekundungen mit Sicherheit weitaus unrealistischer, als wenn man Baerbock als die "dümmste Außenministerin der Welt" bezeichnet. Denn es ist nun einmal mehr als offensichtlich, dass die deutsche Außenministerin garantiert nicht die hellste Kerze auf der Torte ist.

Hätte Baerbock nachweisen können, dass es auf dieser Welt noch eine dümmere Außenministerin als sie selbst gibt, weil diese gegebenenfalls sowohl qualitativ wie quantitativ noch mehr Schwach- und Blödsinn von sich gibt, dann hätte man zumindest in diesem Punkt darüber reden können.

So handelt es sich um eine nachweisliche Tatsache. Und eine Tatsache (Fakt) kann keine Beleidigung sein, da sie der Realität entspricht. Außerhalb der grünen Blase - um nicht zu sagen, im Namen des Volkes - gilt dieser Fakt zudem als unumstößliche Wahrheit. Und das wiederum sogar im In- und Ausland, also weltweit.

Außerdem gibt es in Deutschland keinen Paragraphen, der Politikern einen besonderen Schutz vor verbalen Äußerungen einräumt. Stattdessen schreibt das Grundgesetz vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Wohingegen der Paragraph der Majestätsbeleidigung ausdrücklich und wohlweislich abgeschafft wurde, da dieser einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegen steht.

Fazit: Wer im postdemokratischen, postfaktischen und postfreiheitlichen Deutschland die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Freitag, 15. November 2024

Super-Bürger Habeck

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Wohnung ist unverletzlich. 
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.  
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Wann und wo gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
  • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt für die gesamte Staatsgewalt in Bund und Ländern. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet ihn auch als „übergreifende Leitregel allen staatlichen Handelns“ (BVerfGE 23, 127 (133)). Er gilt also immer dann, wenn sich Staat und Bürgerinnen und Bürger gegenübertreten. Seine zentrale Bedeutung hat er im Bereich der Grundrechte, denn er begrenzt die Einschränkung von Grundrechten. Dabei muss zum einen jede gesetzliche Regelung selbst verhältnismäßig sein, auf deren Grundlage der Staat in Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Zum anderen muss auch bei der Anwendung der gesetzlichen Regelung im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Behörde, der durch eine gesetzliche Vorschrift ein Ermessensspielraum eingeräumt wird, bei der Ausübung dieses Ermessens stets verhältnismäßig handeln muss (z. B. bei Beschränkungen einer Versammlung unter freiem Himmel wegen einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit). Ansonsten würde die Behörde ihr Ermessen überschreiten und rechtswidrig handeln.

  • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist neben seiner Bedeutung im Recht der Bundesrepublik Deutschland zudem ein allgemeiner Grundsatz des Rechts der Europäischen Union und hat über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Eingang in alle europäischen Rechtsordnungen gefunden.
Man darf Renate Künast von den Grünen als Drecksfotze oder Alice Weidel von der AfD als Nazischlampe beschimpfen, den minderbegabten grünen Vizekanzler darf man jedoch nicht einen Schwachkopf nennen, obwohl das der Realität offensichtlich näher kommt als die gegen die beiden Frauen gerichteten Schmähungen. Diese unterschiedliche Behandlung vor dem Gesetz und die im Fall Habeck ausgeübte verfassungswidrige Polizeiwillkür nennt sich immer noch Rechtsstaat. Wohl dem, der nicht in dessen Fänge gerät.

Donnerstag, 14. November 2024