Sie sollen die letzte Bastion der Demokratie sein und das Grundgesetz schützen, wie aber ist die Aussage von Ferdinand Kirchof zu werten? Seine Aussage über eine Änderung des Grundgesetzes lassen zweifel an seiner Neutralität aufkommen. Seit wann ist es Aufgabe der Verfassungsrichter, selbst Änderungen am Grundgesetz zu fordern? Ist ein solcher Richter tatsächlich geeignet um in letzter Instanz unser Grundgesetz zu schützen?
Eben dieser Teil des Grundgesetzes ist zum Schutz der Demokratie eingebaut und die Erklärungen des Verfassungsrichters Ferdinand Kirchof sind in keiner Weise nachvollziehbar. Polizeiaufgaben sind eben dieses, Polizeiaufgaben. Warum versucht man mit aller Gewalt das Militär im innern zu etablieren?
Ganz oben auf der Liste der Erklärungen steht die omnipräsente Terrorgefahr. Soweit man das beurteilen kann, ist die Polizei keinesfalls überfordert damit und Deutschland ist nicht der Irak. Diesen Vorstoß des Verfassungsrichters empfinde ich mehr als bedenklich und beängstigend.
In der Welt gibt es folgendes dazu zu lesen :
Terrorabwehr : Verfassungsrichter für Bundeswehreinsatz im Innern
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, hat sich dafür ausgesprochen, die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern zu erweitern. Die Streitkräfte könnten „bestimmte polizeiliche Aufgaben übernehmen, etwa den Schutz gefährdeter Objekte“, sagte er dem „Hamburger Abendblatt“.
Um effizienter auf neue Bedrohungslagen reagieren zu können, sollte über eine Grundgesetzänderung nachgedacht werden. Bisher dürfe die Bundeswehr im Innern beispielsweise in Katastrophenfällen eingesetzt werden. Hierzu zählte der Richter auch „einen terroristischen Angriff auf ein Kernkraftwerk“. [1]
Besonders als Vizepräsident des Verfassungsgerichtes, sollte Herr Kirchof sich nicht zu solchen Äußerungen hinreißen lassen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aussage nicht ohne Folgen bleibt und unser Verfassungsgericht in Kürze wieder mit der Neutralität ausgestattet ist, die eine Demokratie schützt.
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