Mittwoch, 19. Juni 2024

70 Hausdurchsuchungen und über 130 ‚Maßnahmen‘

Die verfassungsrechtliche Unverletzlichkeit der Wohnung oder das ebenfalls verfassungsrechtliche Gebot zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel gehört faktisch der Vergangenheit an. Der Staat und dessen Vollstreckungsorgane handeln willkürlich und verfassungswidrig.

Keinesfalls werden nur Wohnungen durchsucht und somit verwüstet, wenn zuvor nicht verbotene Äußerungen wie "Alles für Deutschland" veröffentlicht worden sind. Es reicht auch aus, wenn sie ein Satirebild über die Grünen "liken", im Internet von Ihrem Grundrecht der Meinungsäußerung Gebrauch machen, als Arzt ihrem Eid nachgekommen sind oder wenn sie als Richter unabhängig und im Sinn des Gesetzes Urteile fällen. Wer von der totalitaristischen Parteilinie abweicht, lebt im besten Deutschland aller Zeiten gefährlich, ist der staatlichen Willkür und Tyrannei zunehmend schutzlos ausgeliefert.

Wer die wahren Erben von GeStaPo und Stasi sind, ist nicht mehr zu verschleiern.

Zu ähnlichen Szenen kam es an eben diesem Tag bundesweit in Dutzenden weiteren Fällen. An wechselnden Tagen, dieses Jahr war dies der 6. Juni, begehen die Strafverfolgungsbehörden seit inzwischen zehn Jahren ihren sogenannten „Aktionstag gegen Hasspostings“. Wie das Bundeskriminalamt in Wiesbaden (BKA) mitteilt, seien auch heuer wieder rund 70 Wohnungen in allen Bundesländern durchsucht und noch mehr Verdächtige verhört worden.

Ganz offensichtlich ging es bei dieser konzertierten Aktion in allererster Linie darum, ein Signal der Abschreckung in die Welt zu senden. Wäre unmittelbare Gefahr in Verzug gewesen, so hätten derartige Hausdurchsuchungen kaum nach dem Kalender ausgerichtet werden können. Im Umkehrschluss stellt sich daraus resultierend jedoch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit eines solchen Einsatzes. Allein im oben beschriebenen Fall sollen 14 Polizisten im Einsatz gewesen sein – wohlgemerkt, weil der Verdächtige via X die drei Wörter „Alles für Deutschland“ gepostet haben soll.

Doch gegen wen richtet sich dieser „Aktionstag gegen Hasspostings“ eigentlich und wo verortet das BKA die „üblichen Verdächtigen“? Für das BKA und Bundesinnenministerin Nancy Faeser scheint der Fall einmal mehr klar. In einer offiziellen Mitteilung heißt es dazu unter anderem: „Erneut konnten über die Hälfte der bearbeiteten Hasspostings dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts – zugeordnet werden.“ Fälle aus den Phänomenbereichen -ausländische Ideologie- sowie -religiöse Ideologie- lägen hingegen nur „zum Teil“ vor.

Reitschuster.de

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