Dieser Beitrag der Kabarettisten Pelzig und
Uthoff beruht auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht
2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07) und das Unvermögen der Politiker, die für eine Änderung angetragene Frist von drei Jahren einzuhalten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen