Montag, 24. Juni 2024

Realexistierender Rassismus in Deutschland

In einem Rechtsstaat ist das Benennen von Tatsachen keine Straftat. In einem Unrechtsstaat hingegen stellt das Benennen von Tatsachen, sobald sie der herrschenden Ideologie widerstreben, eine Straftat dar.

Da es aller Erfahrung nach keine Strafverfolgung geben würde, wenn die Täter Biodeutsche gewesen wären, ist das Handeln der Polizei und Justiz schlichtweg verfassungswidrig und rassistisch, was wiederum System hat und mittlerweile zum Alltag in Deutschland gehört.

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